HIT - Check für E-Geräte
BGV A3 Prüfung / BGV A3 Check
Gemäß § 2 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen als Arbeitsmittel. Somit zählen die in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 klassifizierten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Geräte als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV.
Elektrische Geräte, die nicht als Arbeitsmittel gelten und innerhalb des Unternehmens verwendet werden, wie z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, müssen jedoch gleichermaßen geprüft werden. Hiervon können Gefahren für die Beschäftigten ausgehen.
Unfälle verhüten !
Die Anzahl der elektrischen Anlagen und der elektrischen Betriebsmittel – der ortsveränderlichen elektrischen Geräte nimmt stetig zu. Dadurch sind die Gefahren beim Umgang mit elektrischer Energie quantitativ angestiegen. Ob Computer oder elektrische Werkzeuge, Beleuchtung oder Steckdosen. Gerade weil sie in ständigem Gebrauch sind, geht von ihnen im Falle von Beschädigungen und bei nicht sachgemäßem Umgang eine hohe elektrische Gefahr aus.
Was wird gefordert?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind hinsichtlich der Einhaltung der Schutzmaßnahmen für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ von entscheidender Bedeutung. Der Arbeitgeber oder auch der Vorgesetzte ist verpflichtet, für die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen.
Regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen helfen dem Arbeitgeber, den aus dem Arbeitsschutz erwachsenden Schutzpflichten gegenüber seinen Mitarbeitern nachzukommen. Hier ein Beispiel eines Prüfgerätes
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel, z. B. Steckdosen, Sicherungen, Einbaubeleuchtungen oder Stromverteilungen, müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Hier gelten die Prüfvorschriften der BGV A3 (ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie die DIN VDE 0100 Teil 200.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Stromkreis angeschlossen sind, unterliegen den Prüfvorschriften der BGV A3 sowie der DIN VDE 0701-0702
Wir haben im Raum München und Augsburg sachkundige Prüfer (befähigte Person gemäß BGV A3 und BetrSichV). Diese werden fortlaufend geschult und weitergebildet.
Nach durchgeführter Prüfung erhalten Sie von unseren Prüfern einen detaillierten und aussagefähigen Prüfbericht. Dieser kann in elektronischer sowie in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Der Bericht enthält alle notwendigen Hinweise, welcher Prüfling bestanden oder auch nicht bestanden hat.
Die Durchführung der Prüfungen passen wir an Ihren internen Prüfablauf an, dadurch entstehen in Ihrem Unternehmen möglichst geringe Ausfallzeiten.
Bitte kontaktieren Sie uns entweder über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt unter +49 821 9069 234
wir erteilen Ihnen gerne alle Auskünfte, die Sie zu diesem Thema wissen möchten.
Die Anwendung und Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter überwacht, bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen oder Haftung. Speziell für die Elektrotechnik gilt die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (früher VBG 4 und BGV A2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie übernimmt Festlegungen aus DIN VDE und wertet sie dadurch rechtlich auf.
Die BGV A3 Prüfung wird von immer mehr Versicherungen als das offiziell geprüfte Dokument für Elektroinstallationen anerkannt. Deshalb werden die Kunden der BGV A3 Prüfung Großteils auch mit Prämienvorteilen bedacht, da das Risiko für Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannung auf ein Minimum reduziert wird. Die BGV A3 Prüfung bietet Ihnen also einen Vorsprung an Sicherheit, der sich in Ihren Versicherungsprämien wiederfindet.
Kurz gesagt:
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen bindend und vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Versicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Betriebsmittel verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften und Versicherungen schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüfte Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Kontaktinfo
Hüls IT GmbH & Co. KG
Römerstädterstr. 4 O
86199 Augsburg
Tel: +49 821 9069234